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Urwahl in der SPD? Alles schon mal dagewesen.

Die SPD-Spitze bemüht sich nach Kräften, die aktuellen Forderungen nach einer Urwahl der/des Parteivorsitzenden als juristisch schwieg ad acta zu legen. „Schulz weg, Nahles ran und Ruhe im Karton!“ heißt der unerfüllbare Wunsch der SPD-Granden. Pech für die Kuh Elsa, bei 16,5 Prozent auf dem Eimerboden liegend, kann der Mitgliedschaft eine Urwahl nicht verweigert werden. Revolutionsduft liegt in der Luft.

Die SPD-Spitze hat es dabei gar nicht schwer. Reinschauen in die Unterlagen von 1993 und die damals funktionierende Regieanweisung muss nur aktualisiert werden. Damals wählte die SPD-Mitgliedschaft nach dem Vorturnen der Kandidaten in Regionalkonferenzen in einer Urwahl ihren Favoriten Rudolf Scharping und beschied Heidemarie Wieczorek-Zeul und Gerhard Schröder auf die Plätze.

Johannes Rau als unangefochtener stellvertretender Parteivorsitzender fungierte in der Zeit als geschäftsführender Vorsitzender. Ihm oblag auch die gesamte Prozedur der Urwahl. War Rau 1993 unangefochtene Nummer Eins unter den Stellvertretern, so scheint das mit dem Unangefochtene/r Stellvertreter/in für 2018 etwas komplizierter zu sein. Es gibt aber sechs Stellvertreter/innen. Nur zu!

Eine Argumentation von 1993:




Na bitte, geht doch! Die SPD hält sich an ihre Regeln.