· 

UN-Migrationspakt ante portas

Österreich lehnt den UN-Migrationspakt ab

Eine unbedachte Einladung von 2015 muss reichen, meinen die Österreicher und lehnen die nächste Groß-und Dauer-Einladung ab. Anders als eine Einladung kann der UN-Migrationspakt in den Zuwanderer-Entsendeländern schwerlich verstanden und kommuniziert werden.

Was 2015 mit dem Merkel-Selfie wie „Visit Europe!“ zur weltweiten und millionenfach befolgten Botschaft begann, dürfte wird mit dem Migrationspakt und seiner Grundthese "Kommt nicht illegal. Die Aufnahme-Länder nehmen euch legal in ihre Sozial- und Bildungssysteme auf" eine immense Steigerung erfahren.
 
Der Pakt ist eine Drohung mit der "Massenmigration als Waffe". Was heißt: "Seid ihr nicht gefügig, dann kommen wir zu euch und nehmen uns, was wir brauchen. Die Vereinten Nationen unterstützen uns.“ Mit dieser Botschaft wird die Post richtig abgehen. Hilfe zur Selbsthilfe sieht anders aus.

Die Österreicher haben das begriffen und die Gründe ihrer Ablehnung am 31. Oktober 2018 öffentlich kundgetan:

„Die Republik Österreich ist ein Rechtsstaat mit einer funktionierenden Gerichtsbarkeit. Alle gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen der Republik erfolgen unter Einhaltung der in innerstaatlichen Gesetzen und völkerrechtlichen Verträgen festgehaltenen Menschenrechte. Die Republik entscheidet souverän über die Zulassung von Migration nach Österreich. Ein Menschenrecht auf Migration ist der österreichischen Rechtsordnung fremd. Die Schaffung der nicht existenten völkerrechtlichen Kategorie des "Migranten" ist zurückzuweisen.
Österreich unterscheidet klar zwischen legaler und illegaler Migration. Eine Verwässerung dieser Unterscheidung, wie sie der Globale Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration (VN-Migrationspakt) vornimmt, wird abgelehnt.

 

Die Zulassung zum österreichischen Arbeitsmarkt und die Gewährung von Sozial- und Gesundheitsleistungen dürfen in Österreich nur aufgrund nationaler gesetzlicher Vorschriften gewährt werden. Der VN-Migrationspakt darf in diese gesetzlichen Vorschriften keinesfalls eingreifen, jegliche in diese Richtung zielende Absichten werden strikt zurückgewiesen. Das gilt auch für die Schaffung neuer Ansprüche und Rechte für Migranten im Wege des VN-Migrationspaktes. Insbesondere lehnt Österreich folgende Punkte des VN-Migrationspaktes ab, soweit sie über die geltende österreichische Rechtslage hinausgehen:

 

    Erleichterung des Statuswechsels regulärer-irregulärer Migrant

 

    Familienzusammenführung soll erleichtert werden

 

    Verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt

 

    Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung

 

    Zurverfügungstellung einer Grundversorgung

 

    Zurverfügungstellung von Schulressourcen

 

    Zugang zu höherer Bildung

 

    Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen

    Erleichterung von Unternehmensgründungen

 

    Zugang zum Gesundheitssystem

 

    Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge

 

    Übernahme von Best-practices in der Integration

 

    Verfolgung von Hassverbrechen

 

    Aufklärung über rechtliche Verfolgungsmöglichkeiten zugunsten der Opfer von
    Hassverbrechen (Anzeigen, Schadenersatz)

 

    Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion

 

    Motivierung zur Aufdeckung von Intoleranz

 

    Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammelabschiebungen

 

Österreich verwehrt sich dagegen, dass der VN-Migrationspakt ein Österreich bindendes Völkergewohnheitsrecht begründet oder im Wege von soft law in irgendeiner Weise rechtliche Wirkung für Österreich entfalten könnte. Die Heranziehung des Paktes zur Konkretisierung von Rechtsvorschriften durch nationale oder internationale Gerichte wird abgelehnt. Auch kann dieser Pakt keine Kompetenzverschiebungen innerhalb der Europäischen Union bewirken.

 

Die Republik Österreich, vertreten durch die österreichische Bundesregierung nimmt daher den VN-Migrationspakt nicht an, hat dies schriftlich gegenüber den Vereinten Nationen erklärt und bringt diesen österreichischen "Nicht-Beitritt" durch ihre Stimmenthaltung zum Ausdruck. Dazu hält sie fest:

 

    Österreich erklärt ausdrücklich den VN-Migrationspakt als völkerrechtlich nicht verbindlich.

 

    Der VN-Migrationspakt soll weder für Rechtsüberzeugung noch für Staatenpraxis zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht, noch zur Ableitung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gedeutet werden; Österreich wäre in diesem Fall als "persistent objector" anzusehen.

 

    Im Falle, dass eine Norm auf der Grundlage des VN-Migrationspaktes entstehen oder angenommen werden sollte, beansprucht Österreich, an eine solche Norm völkerrechtlich nicht gebunden zu sein. (APA/red.)

Seit dem Herbst 2015 taumelt die Europäische Union vor allem durch deutsche Schuld in schweren Turbulenzen. Selbst die Bundestagswahlen des Jahres 2017 werden erst jetzt mit dreizehnmonatiger Verspätung in den Parteienspitzen beendet. Auf den quälenden Abgang von Martin Schulz zwei Monate nach der Wolkenreise „Bundestagswahl“ genannt und Horst Seehofers Abgang als bayerischer Ministerpräsident ebenfalls noch 2017 sieht nun sich die Hauptverantwortliche der Turbulenzen – die Bundeskanzlerin genötigt, ihren Hut als CDU-Vorsitzende zu nehmen. Würde sie es doch auch mit ihrem Kanzlerinnenhut tun! Deutschland hat sie in schwerstes Fahrwasser gesteuert, besser wird es mit ihr in diesem Leben nicht mehr. Das Land ist tief gespalten, das Feuilleton übt sich in meinungspolitischer Gewaltherrschaft, in den Talk-Shows läuft eine Propagandamaschine, die Margot Honecker in nasser Gruft jubilieren lässt.

Wie wird sich die Bundesregierung nun verhalten? Wie seit 2015 eingeübt? Ohne Rückkopplung mit dem Souverän und seinen Repräsentanten im Deutschen Bundestag? Oder haben die Bundestagsparteien etwas aus ihrem historischen Versagen gelernt und wollen die Bevölkerung wieder in den Blick nehmen? Man darf gespannt sein.

Ob Merkels Nachfolger die Türen wieder zu, den Bau stabilisieren und Grundvertrauen in die Institutionen der Republik wieder herstellen können? Immerhin steht Hannibal bereits in der Tür: UN-Migrationspakt ante portas.

Merz, Kramp-Karrenbauer und Spahn, wie werden sie mit den vielen Hanniballen aus Afrika vor und in der Tür umgehen? Stoppen sie ihre „Angela ohne Land“ oder lassen sie ihr diesen Fehler schnell noch durchgehen um später alles auf die abgedankte Kanzlerin abwälzen zu können?