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Putsch von oben

 

 

 

 

Annette Heinisch


 

“Der Bundestag ist kein Zirkuszelt”, sagte Kanzler Friedrich Merz und da hat er natürlich Recht. In einem Zirkus sind deutlich weniger Clowns anzutreffen. Das tragikomische Theater, welches dem Bürger von der Politik geboten wird, übertrifft wirklich alles. Momentan schäumt der rot – grüne Teil des politischen Spektrums, weil dessen Wunschkandidatinnen für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht gewählt worden sind.

 

Da wird die Frauenkarte gezogen, der Fraktionschef Matthias Miersch kommt wieder einmal mit Alarmstufe rechts. „Wenn der rechte Mob damit durchkommt, machen wir einen Riesenfehler“, zititert ihn die Süddeutsche Zeitung. Da die Richterwahl an CDU - Abgeordneten scheiterte, drängt sich ein furchtbarer Verdacht auf: Koaliert die SPD mit dem rechten Mob? How dare you!

 

Miersch empört sich auch, dass sich prominente Bischöfe und Kardinäle in diese Sache eingeschaltet haben, dies sei unchristlich.

 

Rot – grüne Ideologien bestimmen die Politik in Deutschland direkt und indirekt seit 1998. Aufgrund dieser wurde das reiche und funktionierende Gemeinwesen langsam aber sicher ruiniert. Die Gesellschaft ist zersplittert und zerstritten, die Wirtschaft liegt am Boden, die Sozialsysteme sind unrettbar verloren und die Sicherheit nach innen wie nach außen ist zerstört worden: Macheten im Inneren und Raketen von außen bedrohen das Land, das aufgrund der Politik der letzten Jahrzehnte eine Verfasstheit aufweist, die mit “wehrlos” nur unzureichend beschrieben ist.

 

Die rot – grün Gesinnten mögen es vielleicht nicht verstehen, aber das finden die meisten Bürger irgendwie nicht so gut. Sie müssen viel Geld zahlen, damit sich die Herrschenden und ihre Freunde gut versorgen, aber dem Land und vielen Bürgern geht es immer schlechter. Daher wollen sie eine Politikwende, genau dafür wurde die Union gewählt.

 

Klar ist aber auch, dass jeder Machtverlust für die Herrschaftsverwöhnten schmerzhaft ist. Natürlich kämpfen sie mit allen Mitteln um den Erhalt ihrer Macht; der Umstand, dass sie keinen echten Widerstand gewöhnt sind, in den letzten Jahrzehnten geradezu bejubelt ihren Herrschaftsbereich ausdehnen konnten, macht den derzeitigen Wandel für sie umso unverständlicher. Das erklärt, warum ihre Reaktion so hysterisch anmutet. Sie wollen den Machtkampf gewinnen.

 

Rechtslage

 

Betrachtet man die Sach – und Rechtslage nüchtern, stellt sich die Situation etwas anders dar.

 

Die Wahl der Richter zum BVerfG sind in den §§ 2- 11 des Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) geregelt. Es gibt es zwei Senate mit jeweils acht Richtern, die je zur Hälfte vom Bundesrat und Bundestag gewählt werden. Voraussetzung ist, dass die Kandidaten das 40. Lebensjahr vollendet, die Befähigung zum Richteramt (also auch das 2. Staatsexamen abgelegt) und erklärt haben, dass sie mit einer Wahl einverstanden sind. Ferner gibt es noch eine Besonderheit: Drei Richter jedes Senats werden aus der Gruppe der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes gewählt, die dort wenigstens drei Jahre tätig gewesen sein müssen, § 2 Abs. 3 BVerfGG.

 

Ebenfalls geregelt ist der Ablauf der Wahl im Bundestag: Die Richter müssen in geheimer Wahl (was selten ist) von 2/3 des Bundestages, also der sogenannten Verfassungsmehrheit, gewählt werden.

 

Zur Vorbereitung der Wahl im Bundestag werden die Kandidaten von einem zwölfköpfigen Gremium, dem Wahlausschuss, auf das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und anschließend dem Bundestag zur Wahl vorgeschlagen. Für den Wahlausschuss darf jede (!) Fraktion Vorschläge einbringen, dessen Mitglieder werden nach dem Mehrheitsprinzip gewählt.

 

So weit ist das alles völlig klar. Deutlich erkennbar ist das Bestreben, eine sowohl fachlich versierte als auch neutrale, überparteiliche Besetzung der Richterposten sicherzustellen. Das BVerfGG ist 1951 in Kraft getreten, im Wissen um das Unheil, das eine totalitäre Regierung über ein Land bringen kann und im Bemühen, eine Wiederholung zu verhindern.

 

Liest man die gesetzlichen Regelungen, fällt ins Auge, dass etwas fehlt: Das “Vorschlagsrecht” der Parteien. Genau das ist derzeit das Problem. Tatsächlich beruht dieses aktuell auf einer informellen Absprache, welche die Intention des Gesetzes bestenfalls umgeht, böse Zungen könnten es sogar als “aushebeln” bezeichnen.

 

Statt der erkennbar sinnvollen und beabsichtigten Neutralität haben Parteien nämlich vereinbart, dass eine bestimmte Anzahl Richter von jeweils ihrer Seite vorgeschlagen wird.  

 

“Seit 2018 gilt für die Vorschlagsrechte der Parteien die Formel 3 : 3 : 1 : 1. Das heißt, dass CDU/CSU und SPD je drei Verfassungsrichter pro Senat vorschlagen können, Grüne und auch die im aktuellen Bundestag nicht vertretene FDP haben je ein Vorschlagsrecht. Bislang wurde die Linke, ebenso wie die AfD, nicht berücksichtigt.”

 

Wenn ein Richter, der von einer Partei vorgeschlagen wurde, ausscheidet, darf diese Partei den Nachfolger vorschlagen. Die Linken beklagen sich bereits über diese Aufteilung und wollen ebenfalls berücksichtigt werden.

 

Was so harmlos klingt, zeigt sich derzeit deutlich als parteipolitisches Machtinstrument zur Durchsetzung der eigenen politischen Ziele. Das ist hochproblematisch, denn es konterkariert vorsätzlich die Pflicht des BVerfG, der Staatsmacht Grenzen zu setzen. Richter am BVerfG dürfen gerade nicht verlängerter Arm der Parteipolitik sein, denn dann ist eine unabhängige Kontrolle nicht gewährleistet.

 

Auch der Vorschlag des Bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), die Verfassungsmehrheit für die Richterwahl auf eine einfache Mehrheit zu verringern, offenbart diese völlig verfehlte Einstellung.

 

Totalitarismus

 

In einem Interview (Min. 2 bis 2:30) erklärt die Historikerin Anne Applebaum am Rande, warum so ganz unterschiedliche Autokratien wie China, Russland, Weißrussland, Nordkorea, Iran und Venezuela trotz verschiedener Ideologien zusammenarbeiten. Sie hätten nämlich entscheidende Merkmale gemeinsam: All diese Regime versuchten, ohne “ckecks and balances” zu regieren, also ohne Gewaltenteilung, ohne echte Opposition, ohne unabhängige Gerichte und ohne Rechtsstaat, sondern im Gegenteil mit dem Recht als Waffe. Der Unterschied zwischen “the rule of law” und “the rule by law” sei, dass die Herrscher selbst jederzeit festlegen, was Recht ist. Ihre Macht würde weder durch eine echte Opposition noch durch das Recht und unabhängige Gerichte oder Medien kontrolliert oder gar eingeschränkt. Hinzu kämen opportunistische, oft auch gleichgelagerte finanzielle Interessen.

 

Im anglo – amerikanischen Raum wird in letzter Zeit vermehrt kritisiert, dass das Recht nicht mehr als Machtbegrenzung fungiere, sondern als Machtmittel. Die Stichworte “weaponizing of law” oder “lawfare” stehen genau dafür. Die “Kriegsführung mittels Recht” dient nicht nur im Internationalen Recht dazu, die grundlegende Rechtsordnung ad absurdum zu führen, sondern wird zunehmend auch innenpolitisch genutzt, um die Bürger gefügig zu halten. Je unzufriedener diese mit der Politik sind, desto mehr greifen die Regierenden auf diese Zwangsmittel zur Durchsetzung ihrer Politik zurück.

 

Totalitarismus wird definiert als eine politische Herrschaftsform, die durch eine umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche und eine vollständige Unterwerfung der Bevölkerung unter den Staat gekennzeichnet ist. Es handelt sich um ein System, das keine abweichenden Meinungen oder politische Alternativen zulässt und eine ideologische Durchdringung der Gesellschaft anstrebt.

 

In solchen Systemen versucht der Staat, alle Bereiche des Lebens zu kontrollieren, einschließlich Politik, Wirtschaft, Kultur, Erziehung und sogar das Privatleben der Bürger. Sie basieren auf einer bestimmten Ideologie, die von der Führung propagiert wird und von der Bevölkerung verinnerlicht werden soll. Individuelle Rechte und Freiheiten werden stark eingeschränkt oder vollständig aufgehoben. 

 

Beispiele für derartige Systeme sind Nationalsozialismus, Faschismus, Kommunismus und Sozialismus.

 

Dass Deutschland derzeit dabei ist, erneut in einen totalitären Staat abzugleiten, wurde schon häufiger thematisiert. Die Ideologien des linken und grünen Spektrums sind dafür geeignet, manche meinen sogar, gezielt darauf ausgelegt. Den sogenannten Kulturkampf, also den Kampf um die herrschende Ideologie, gibt es schon länger, allerdings war er bisher durch Zurückweichen freiheitlich – konservativer Kräfte gekennzeichnet. Ein Mittel hin zu einem totalitären Staat ist der “Marsch durch die Institutionen”, auf den man auf rot – grüner Seite sogar stolz ist.

 

Wenn nun auch das BVerfG offen als reines Machtmittel eingesetzt wird, dann wird dadurch der Wesenskern dieser politischen Ideologien glasklar.

 

Der Herausgeber der Welt, Ulf Poschardt, sagt dazu:

 

“Wenn eine kleine, ideologisch orientierte Gruppe über den Hebel der Richterwahl die Richtung der Verfassungsrechtsprechung systematisch verändert, obwohl sie politisch nicht mehrheitsfähig ist, ist das kein demokratischer Normalfall, sondern ein institutioneller Umsturz mit System ...”,

 

Es ist sozusagen ein Putsch von oben, der sich langsam über Jahre entwickelt hat und nun in der Besetzung des BVerfG kulminiert. Um es mit den Worten der jüdischedeutsch-US-amerikanische politischen Theoretikerin und Publizistin Hannah Arendt zu sagen:

 

“Verstehen heißt immer verstehen was auf dem Spiel steht.”

 

Anti - Totalitarismus

 

Dass sich der Streit an der Menschenwürde entzündet, ist kein Zufall. Eigentlich ist es eher ein gutes Zeichen. Genau betrachtet ist die weitere Kandidatin, Ann – Katrin Kaufhold, nämlich ebenso kritikwürdig, denn sie vertritt radikale Ansichten z. B. zum Thema der Zulässigkeit von Enteignungen, zur Klimapolitik und zur Demokratie.

 

Aber dabei geht es “nur” um Grundrechte, bei Brosius – Gersdorf geht es um die Bedeutung der Menschenwürde am Beispiel des Nasciturus.

 

Die Achtung der Menschenwürde wurde ganz bewusst in Art. 1 GG als grundlegendes Gebot an die Spitze der Verfassung gesetzt, um ein erneutes Abgleiten in einen totalitären Staat zu verhindern. Die bittere Erkenntnis, dass Grundrechte allein vor dem totalitären Staat nicht schützen, war unausweichlich. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 garantierte alle Grundrechte, die wir auch heute kennen: Sie enthielt die  Grundfreiheiten (inklusive Religionsfreiheit), sowie in Art. 109 die Gleichheit aller Menschen, auch von Männern und Frauen. Bekanntlich half das nichts, weder gegen Hitler noch den Holocaust.

 

Warum nicht? Warum endete diese freiheitliche Verfassung im Genozid sogar an Mitbürgern?

 

Die Antwort ist einfach: Der Staat ist der Wächter der Grundrechte. Er definiert ihren Inhalt, ihre Reichweite, setzt sie durch – oder auch nicht. Natürlich ist dann der Einzelne hilfloser Spielball der Mächtigen! Und wer bewacht den Wächter?

 

Man kann die Problematik derzeit an manchen Einschätzungen zur allgemeinen Handlungsfreiheit erkennen. So hat Brosius – Gersdorf in der Corona – Zeit gesagt:

 

"Wer ein Impfangebot erhält und das nicht in Anspruch nehmen möchte, der kann das so entscheiden, aber muss auch mit den Konsequenzen leben. Für solche Personen muss der Staat Freiheitsrechte nicht so rasch zurück gewähren."

 

Brosius – Gersdorf offenbart eine Einstellung, wonach nicht der Bürger Inhaber des Freiheitsgrundrechts ist, sondern der Staat, der dieses “gewähren” kann, je nach Verhalten des Bürgers mehr oder weniger. Die weniger Folgsamen, “solche Personen”, müssen mit Freiheitsentzug rechnen. Wohlgemerkt, dass ist eigentlich das schärfste Schwert des Strafrechts.

 

Natürlich wird hier eine krasse Umkehrung evident: Grund – und Menschenrechte sind unveräußerliche Rechte eines jeden Menschen; der Staat hat diese zu garantieren, zu schützen und zu bewahren. Sie stehen nicht dem Staat zu, der diese “gewähren” kann, vielmehr hat er umgekehrt die freie Entfaltung des Individuums sicherzustellen. Hier zeigt sich beispielhaft, wie es dazu kommen kann, dass ein ursprünglich freiheitlicher Staat in einen totalitären abgleitet.

 

Es bedurfte also eines Mittels, um die Mächtigen daran zu hindern, gewisse Grenzen zu überschreiten, etwas “Heiliges”, Sakrosanktes.

 

Damit blieb nur eines, nämlich der Rückgriff auf die Tradition, welche überhaupt die Grund – und Menschenrechte hervorgebracht hat, nämlich die jüdisch – christliche: Ohne den Glauben, dass der Mensch ein Ebenbild Gottes ist, wären die nachfolgenden humanistischen und philosophischen Überlegungen nicht möglich gewesen, hatten sich daher in anderen Kulturkreisen auch nicht entwickelt. Der Glaubensgrundsatz, dass jeder Mensch ein Ebenbild Gottes ist, war ehtisches Fundament z. B. für die Abschaffung der Sklaverei und der Gleichberechtigung der Frau.

 

Der Parlamentarische Rat, der im Grundgesetz ausdrücklich auf den christlichen Glauben rekurrierte, fasste diesen jeden Menschen innewohnenden Wert in den Begriff Menschenwürde, die unantastbar sei. Kein Mensch, auch nicht der werdende oder der sterbende, darf danach zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden.

 

Die Union wurde von Konrad Adenauer als überkonfessionelle Partei von Christen gegründet, weil im Dritten Reich insbesondere Christen der Nazi – Ideologie widerstanden und er im Christentum die Basis eines freiheitlichen Zusammenlebens erkannte:

 

“Jedes menschliche Zusammenleben setzt bestimmte Normen voraus. Unsere, die christliche Weltanschauung geht davon aus, daß jeder einzelne Mensch von Gott stammende, im Naturrecht begründete Rechte gegenüber jedem, auch gegenüber dem Staate und seinem Volke hat. Wir sind des Glaubens, daß die Würde und die Freiheit des Einzelmenschen geachtet werden muß und von niemandem verletzt werden darf.

 

Die Weltanschauung über Freiheit und Würde des Menschen hat sich im Laufe der Jahrhunderte auf christlichem Boden entwickelt, sie ist gemeinsames Gut beider christlicher Konfessionen. Wenn man das Bestehen solcher Normen nicht anerkennt, dann gleitet ein Volk abwärts in Diktatur und Gewalt. In einer Zeit wie der unsrigen, die Veränderungen und Entwicklungen jeder Art - zum Guten und zum Schlechten - in rasendem Tempo bringt, braucht jeder einzelne feste, unabdingbare Normen für sein Leben, damit er Herr seiner selbst bleibt.”

 

(Vor dem CDU-Bundesparteitag in Hannover, 15.3.1964, Protokoll)

 

Damit wird die Bedeutung der Menschenwürde als Fels in der Brandung deutlich. Es ist offensichtlich, dass kein Christ jemals einer anti – freiheitlichen, totalitären Staatsvorstellung zustimmen kann. Sehr begrüßenswert ist, dass sich zumindest Teile der Union ihrer Grundwerte besinnen.

 

Noch schöner wäre es, wenn noch mehr Bürger sich besinnen würden und aus unserer Vergangenheit gelernt hätten. Der Kabarettist Vince Ebert schreibt es in seinem am 14. August erscheinenden Buch "Wot Se Fack, Deutschland? - Warum unsere Gefühle den Verstand verloren haben":

 

“Es ist gespenstisch zu sehen, wie zahlreiche Gruppen in diesem Land die eigene Demontage geradezu herbeisehnen. Oder durch Untätigkeit und Duckmäusertum fleißig dazu beitragen. Der Sieg der Emotionen über die Vernunft, das gefühlige Salbadern statt rationaler Analyse, all das findet nicht nur in der Politik statt, sondern auch in der Wirtschaft, in der Justiz oder in den Medien. Und das liberale Bürgertum hüllt sich in Schweigen und hofft, dass der Sturm der Irrationalität über es hinwegzieht.

 

Doch das wird er nicht. Wenn wir darauf warten, dass die zahlreichen antiaufklärerischen Strömungen aufgrund ihrer eigenen Widersprüchlichkeiten ein Ende finden, werden wir vergebens warten. Denn diese Leute sind ja gerade so stark, weil sie von der inneren Logik ihrer eigenen Widersprüchlichkeiten vollkommen überzeugt sind.

 

Diese Bewegungen wollen keinen Konsens. Sie wollen nicht diskutieren oder einen Kompromiss finden. Ihr Ziel ist nicht, Gräben zuzuschütten, sondern zu spalten und sich selbst in Positionen zu bringen, in denen sie Macht über andere ausüben können.

 

Bleiben Sie daher nicht passiv und ducken Sie sich nicht weg, wenn diese Leute Dinge behaupten oder Maßnahmen fordern, die Sie ablehnen. Erheben Sie Ihr Wort. Auch wenn man Ihnen heftig widerspricht oder versucht, Sie in eine dubiose Ecke zu stellen. Menschen, die das tun, hoffen nur darauf, dass Sie sich dadurch einschüchtern lassen.

 

Tun Sie ihnen nicht den Gefallen.”