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Der Weg zur "Sinatra-Doktrin

 

„Jedes Land entscheidet selbst, welchen Weg es gehen will

Michail Gorbatschow am 7. Dezember 1988 vor der UN-Generalversammlung:

„dass jedes Volk selbst das Schicksal seines Landes bestimmt und das Recht hat, selbst das gesellschaftspolitische und ökonomische System, die staatliche Ordnung, die es für sich als geeignet betrachtet, zu wählen. Für die Gestaltung der Gesellschaft gibt es nicht nur einen Standard […] Kein Land darf den Verlauf der Ereignisse innerhalb eines anderen Landes diktieren, keiner darf sich die Rolle eines Richters oder Schiedsrichters anmaßen.“
 (
Quelle:  https://dewiki.de/Lexikon/Breschnew-Doktrin).


Am 26. Oktober 1989 berichtete die „New York Times“ über die Aussage Gennadi Gerassimows, dem Sprecher des sowjetischen Außenministers Eduard Schewardnadse mit folgenden Worten:

„Der Weg zur "Sinatra-Doktrin"
Erst mit dem Amtsantritt von Michail Gorbatschow als Generalsekretär der KPdSU im Jahr 1985 fand die Breschnew-Doktrin ein Ende. Die sowjetischen Truppen zogen aus Afghanistan ab. Und am 25. Oktober 1989 erklärte Gorbatschow bei einem Staatsbesuch in Finnland den Verzicht auf den Einsatz von Gewalt gegen Staaten des eigenen Bündnisses.

 

Der Sprecher des sowjetischen Außenministeriums, Gennadi Gerassimow, fasste die neue Linie bei einem Auftritt beim amerikanischen Fernsehsender ABC am gleichen Tag wie folgt zusammen:

"Wir haben jetzt die Frank-Sinatra-Doktrin. Er hat ein Lied, 'I Did It My Way'. So entscheidet nun jedes Land selbst, welchen Weg es gehen will." In einem weiteren Journalistengespräch sagte Gerassimow: "Ungarn und Polen gehen ihren eigenen Weg. Ich denke, die Breschnew-Doktrin ist tot." Zur Auflösung der Fußnote[5]“


(Quelle https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/279720/vor-50-jahren-breschnew-doktrin-von-der-eingeschraenkten-souveraenitaet-sozialistischer-bruderstaaten/).

Es war die sowjetische Regierung, die jedem Staat weltöffentlich den eigenen Weg zusicherte. Diese sowjetische Regierung sagte nicht, dass diese Freiheit nicht für die Sicherheitsbelange der Staaten gelten soll.

Die Sowjetunion mit Gorbatschow an der Spitze machte den Weg für alle Bündnisse frei, die jeder Staat für sich selbst suchen kann. Weder „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft/heute Europäische Union“ noch NATO wurden dabei von der Sowjetunion ausgeklammert. Die hätten sonst beide offizielle Erwähnung gefunden.

Offiziell und völkerrechtlich gilt der „2 + 4 – Vertrag“ vom 12. September 1990. In diesem Vertrag wurde abgehandelt und beschlossen:

1. Die endgültigen mitteleuropäischen Grenzen und damit das Staatsgebiet des vereinten Deutschlands mit der Erklärung, dass Deutschland keine Gebietsansprüche an andere Staaten stellt.

2. Die Personalstärke der deutschen Streitkräfte auf 370.000 Personen mit der Erklärung, dass Deutschland auf die Herstellung, die Verfügung über und den Besitz von ABC-Waffen sowie auf das Führen von Angriffskriegen verzichtet.

 

 3. Eine Vereinbarung über den Abzug der sowjetischen Truppen aus Ostdeutschland bis 1994 und das Recht, Bündnissen anzugehören.

(Quelle https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/zwei-plus-vier-vertrag/)

 


Der „2 + 4 Vertrag“ behandelte nicht die zukünftige und zu dem Zeitpunkt nicht absehbare Entwicklung in der Sowjetunion/Rußland mit den beiden Putschen 1991 (Sowjetunion) und 1993 (Rußland) und der Selbstauflösung des Warschauer Paktes im Dezember 1991.

1990 war nicht absehbar, dass der NATO der Warschauer Pakt abhandenkommen würde.

Zusammen mit der sowjetischen Festlegung von 1988 über die Freiheit des Weges aller Staaten und dem Nichtvorhandensein völkerrechtlicher Verträge über einen Ausschluss der NATO als möglichem Bündnis war der Weg frei für alle Staaten, auch in der NATO ihr Sicherheitsbedürfnis abzusichern.

Last but not least, Rußland ist nicht die Sowjetunion und nicht Testamentsvollstrecker oder Interessenwahrer dieses untergegangenen Staates.

Statt Rußland könnte doch auch ein anderer der zwölf ehemaligen GUS-Staaten Ansprüche auf die Sowjetunion und auf angebliche manifeste NATO-Ausschlußkonditionen im Zuge der deutschen Einigungsverträge erheben. Rußland ist einer von zwölf ehemaligen Sowjetrepubliken. Nicht mehr, nicht weniger.

Zuletzt, 1993, wurde Georgien aufgenommen. Mit Ausnahme der baltischen Staaten (Estland, Lettland, Litauen) umfasste die GUS damit alle ehemaligen sowjetischen Teilrepubliken. Die gegenseitige Achtung staatlicher Souveränität ist als ein wesentlicher Kooperationsgrundsatz festgelegt worden.“
(Quelle https://osteuropa.lpb-bw.de/uebersicht-gus)

Kaum war dieser Text fertig, kamen die ersten brutalen Kriegsnachrichten und -bilder aus der Ukraine auf den PC-Schirm. Unter der Latrinenparole „Putin beginnt militärische Sonderoperation zum Schutz des Donbass und Entnazifizierung der Ukraine“ (RT) lässt er „zurückschießen“ wie weiland der GröFaz.  Wladimir Putin betätigt sich als Großverweser des „Hitler-Stalin-Paktes“ und er bedient sich des stalinschen Faschismus-Begriffs im Umgang mit seinen Gegnern.

Auch 1989 waren für ihn die Demonstranten von Leipzig und in der gesamten DDR Konterrevolutionäre und Faschisten“.

Die "Putin-Doktrin" löst die "Sinatra-Doktrin" blutig ab.


Wer heute nicht begreift, warum die Mittelosteuropäer in die NATO wollten, weiss von Geschichte nur, was Kozis erzählen.