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Damit aus „nicht rechtsverbindlich“ aus Gewohnheit „rechtsverbindlich“ wird!

Wer suchet, der findet. In Abwandlung des Jesus-Zitats aus der Bergpredigt („ … sucht, dann werdet ihr finden …“) fühle ich mich aufgefordert, den Kämpfern für den UN-Migrationspakt auf den (hohlen) Zahn zu fühlen. Fündig wurde ich heute beim „Deutschen Institut für Entwicklungspolitik d–i–e“. Auf dessen Website steht unter der Überschrift „Was der Globale Migrationspakt wirklich bedeutet“ im letzten Absatz:

Damit die Umsetzung des Paktes – auch gegen mächtige Gegenstimmen – gelingen kann, sind noch weitere Dinge zwingend notwendig. So ist eine Aufwertung der IOM oder die Schaffung einer VN-Migrationssekretariats mit einer politisch-programmatischen (und nicht nur koordinierenden) Funktion, dringend erforderlich. Denn die internationale Migrationspolitik muss mit der Entwicklungs-, Klima- oder Umweltpolitik, die Migrationsbewegungen ebenso beeinflussen kann, viel stärker verzahnt werden. Auch Regionalorganisationen, die eine wichtige Rolle bei der Regelung regionaler Migrationssysteme erfüllen, müssen in der globalen Migrationsarchitektur gestärkt werden. Dies gilt zu guter Letzt auch für Städte und Kommunen. Denn insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern sind sie zentrale Orte und Akteure für die Aufnahme- und Integration von Migrantinnen und Migranten.“

Die Kämpfer des „d-i-e“ sind wenigstens ehrlich, viel ehrlicher als die Bundesregierung. Wo die mit „nicht rechtsverbindlich“ unsere Augen zukleistert und auf höriges Volk setzt, sagt es „d-i-e“ deutlich: Der Pakt ist der erste Schritt zum institutionalisierten Zwang. Sebastian Kurz spricht in diesem Zusammenhang richtigerweise von der realen Gefahr entstehenden Gewohnheitsrechts.

Für Deutschland würde ich diese Gefahr geradezu als überbordend betrachten. Die deutschen Gerichte sind Fehlanzeige, die sich diesem Gewohnheitsrecht gegenstemmen würden. Die deutsche Justiz stemmte sich ja nicht einmal dem Institutionen-Übergehen im Herbst 2015 seitens des Kabinetts Merkel III entgegen.

Die Ganzgrünen bestätigen diese Gefahr auf ihre eigene unzweideutige Art. Am 1, November 2018 erklärt Filiz Pollat per Pressemitteilung "... Mit der Unterzeichnung allein ist es jedoch noch nicht getan. Die Bundesregierung muss anschließend sofort mit der Umsetzung beginnen, da nur so die Rechte von Migrantinnen und Migranten sichergestellt werden können. ..." Das wird jetzt das kommende Hohelied der Grünen...

Weniger elegant, dafür umso deutlicher kommt ein Verdikt über den Migrationspakt aus Israel. Prof. Dan Schueftan, Berater der Regierung Netanjahu lässt sich im österreichischen Wochenblick mit folgenden Worten zitieren: „Warum sollte Europa diesen Pakt der Wölfe unterzeichnen, wie sie mit den Schafen umgehen wollen?“ Dass Israel den Vertrag unterzeichnet, sei „auszuschließen“.

Im Februar d. J begründete ich mein „Nein“ im SPD-Mitgliederentscheid zur Teilnahme am „Kabinett Merkel IV“ u.a. mit „Frau Merkel darf keine Gelegenheit mehr bekommen, einsame Entscheidungen historisch schwierigster Tragweite zu treffen.“ Wenige Tage vor Merkels nächster Gelegenheit einer Fehl-Entscheidung historisch schwierigster Tragweite sehe ich mich ein weiteres Mal in meiner Fundamentalkritik an dieser unglückseligen CDU-Kanzlerin des grünen Feuilletons bestätigt. Frau Merkel ist drauf und dran am 10. Dezember 2018 den „Global Compact for Migration“ zu unterzeichnen und damit dem Staatsvolk der Bundesrepublik ein weiteres Mal unkalkulierbaren Schaden zuzufügen.

Es sei denn: Friedrich Merz oder Jens Spahn machen ihr einen Strich durch die Rechnung? Ein Hoch den innerparteilichen Demokratieversuchen in der CDU! „Schaut auf diese Partei!“