Der Sozialstaat in seiner heutigen Form ist im Gegensatz zur weitverbreiteten Ansicht nicht im Grundgesetz verankert. In Art. 20 Abs. 1 GG heißt es nur: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Das ist sozusagen ein Dreikomponentenkleber aus föderal, sozial und demokratisch.