Annette Heinisch:
Bevor die Debatte hochkommt: Wenn Israel und die USA dem iranischen Volk, also dem Souverän (!) des Landes, gegen die Inhaber der (Staats)Gewalt zu Hilfe kommen, dann dürfte dies
völkerrechtswidrig sein. Ich unterstütze es dennoch.
1. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum zu meinen, das Völkerrecht sei eine neue Erfindung oder eine Erfindung der Machthaber. Viele völkerrechtliche Regeln gehen auf das römische Reich zurück, das wiederum alte Konfliktlösungsregeln übernommen hat. Ein sehr aktuelles Beispiel ist die uti - possidetis - iuris - Regel, wonach ein neuer Staat auf demselben Gebiet zustande kommt wie der vorherige. In Israel heißt dies, dass das britische Mandatsgebiet mit dem Tag der legalen und legitimen Staatsgründung Israels automatisch (!) israelisches Staatsgebiet wurde, denn eine andere Vereinbarung kam gerade nicht zustande. Wenn man also von Gebieten spricht, die Israel "besetzt" hat, sollte man dies im Kopf haben. Zum Thema Antisemitismus....
2. Diese Konfliktlösungsregeln gelten zwischen den Staaten. Sie haben prinzipiell nichs mit Menschenrechten oder innerstaatlichen Angelegenheiten zu tun. Sie ergeben sich aus dem zwingenden Bedarf, Konfliltlösungsregeln zu haben. Gibt es das nicht, herrscht Willkür und Chaos.
Wer sie durchsetzt (Insitution oder Hegemon) ist eine andere Frage.
3. Es wurde spätestens beim Jugoslawien - Krieg deutlich, dass Recht und Gesetz bzw. Regeln (Völkerrecht sind Regeln) auseinanderfallen könnne. Deutsche wussten das schon länger, daher Art. 20 Abs. 3 GG: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
4. Tyrannische Herrschaft ist Unrecht, ebenso wie das Abschlachten von Menschen - der Grund ist dabei zunächst einmal egal. Natürlich basiert das sich nur langsam wandelnde Völkerrecht noch auf
einer Herrschermentalität. Was Herrscher intern mit ihren Leuten machen, ist egal, ist ihre Sache. Entsprechend der Einstellung, das häusliche Gewalt irrelevant ist, ist ja intern. Diese
Einstellung hält einer Überprüfung nicht stand. Dies gilt insbesondere bei den unveräußerlichen Menschenrechten, die Vorrang haben.
5. Viele Staaten dieser Welt erkennen die Menschenrechte nicht, zumindest nicht vollständig an. Die islamischen Staaten z. B. erkennen nur Teile an, die Rechte von Frauen u. a. sind nicht
anerkannt worden. Damit fehlt schon die gemeinsame Basis, welche die UN eigentlich voraussetzt. Auch China und Russland haben eine andere Auffassung.
6. Dennoch entwickelte sich das völkerrechtliche Instrument des R2P, Rescue to Protect. https://www.globalr2p.org/what-is-r2p/ Aus der Erfahrung des Jugoslawien - Kriegs und des Völkermords in Ruanda wurde dieses Instrument in
das Völkerrecht aufgenommen.
7. Das Problem ist, dass insoweit der Weltsicherheitsrat entscheiden soll. Dort allerdings sitzen die Täter mit am Tisch und können ihr Veto einlegen.
8. Es gibt mithin keine Krise des Völkerrechts, auch wenn es sich wandeln muss. Es gibt eine Krise der untauglichen Institution (UN) und eines Hegemon (USA), der derzeit nicht zuverlässig die
Einhaltung des Maßstabs beachtet. (Grönland).
9. Abschließend möchte ich davor warnen, eine regelbasierte Ordnung auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen. Die Folge ist, der Willkür des größten und mächtigsten Schuftes ausgeliefert zu
sein. Das ist keine Realpolitik, sondern zivilisatorisch ein Rückfall weit hinter das Mittelalter zurück und niemals, wirklich nie und nimmer im Interesse der kleinsten Einheit im Staat: Dem
Individuum.

