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Petition an den Deutschen Bundestag: Weiterbetrieb der deutschen Kernkraftwerke als dritte Klimaschutzsäule

 

 

 

 

Annette Heinisch / Gunter Weißgerber


“Stuttgarter Erklärung”

 

Der Widerstand gegen die klimaschädliche Politik der Bundesregierung, die Deutschland in den Versorgungsnotstand und hohe Energiepreise getrieben hat, wächst. Kürzlich fand eine interdisziplinäre Fachtagung „20 Jahre Energiewende – Wissenschaftler ziehen Bilanz“ in Stuttgart unter der Ägide von Prof. André Thess, Lehrstuhl für Energiespeicherungen des Instituts für Gebäudeenergetik, Thermotechnik und Energiespeicherung der Uni Stuttgart, statt. Dort entstand die Idee, öffentlich zu machen, dass „die Wissenschaft“ keineswegs geschlossen hinter der Energiewende steht.

 

Nun haben 20 Wissenschaftler, alles aktive Professoren an deutschen Hochschulen, einen öffentlichen Aufruf gestartet. Die „Stuttgarter Erklärung“ wurde am 26.07.2022 beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht und eine Veröffentlichung beantragt. Nach einer dreiwöchigen Prüfung bis zum 17.08.2022 kann die Erklärung als Petition vier Wochen lang mitgezeichnet werden, also bis zum 17.09.2022.

 

Bei Erreichen von 50.000 Unterschriften werden die Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung gehört.

 

Die Erklärung im Wortlaut:

 

 

 

 Stuttgarter Erklärung

 

25. Juli 2022

 

Mit einseitiger Ausrichtung auf Sonne, Wind und Erdgas wurde Deutschland in Energienot manövriert. Steigende Energiepreise und sinkende Versorgungssicherheit gefährden Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand. Das Festhalten am deutschen Atomausstieg verschärft diese Gefahren und bremst – zusammen mit anhaltender Kohleverstromung – den internationalen Klimaschutz. Der Weltklimarat IPCC bezeichnet die Kernenergie als ein Instrument des Klimaschutzes. Die Europäische Union ordnet Kernenergie als nachhaltige Energiequelle ein. Auf dieser Grundlage plädieren wir für den Weiterbetrieb der deutschen Kernkraftwerke als dritte Klimaschutzsäule neben Sonne und Wind. Wir fordern die sofortige Aufhebung der Atomausstiegs-Paragraphen (insbesondere §7 Atomgesetz) und eine Prüfung der sicherheits-technischen Betriebserlaubnis, um deutschen Kernkraftwerken den Weiterbetrieb zu ermöglichen.

 

Prof. Dr. André D. Thess, Universität Stuttgart

Prof. Dr. Harald Schwarz, BTU Cottbus-Senftenberg

Prof. Dr. Michael Beckmann, TU Dresden

Prof. Dr. Burak Atakan, Universität Duisburg-Essen

Prof. Dr. Alexander Dilger, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Prof. Dr. Francesca di Mare, Ruhr-Universität Bochum

Prof. Dr. Kerstin Eckert, TU Dresden

Prof. Dr. Sabine Enders, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Prof. Dr. Martina Hentschel, TU Chemnitz

Prof. Dr. Dr. Rafaela Hillerbrand, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Prof. Dr. Antonio Hurtado, TU Dresden

Prof. Dr. Matthias Kind, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Prof. Dr. Marco Koch, Ruhr-Universität Bochum

Prof. Dr. Andrea Luke, Universität Kassel

Prof. Dr. Axel Meyer, Universität Konstanz

Prof. Dr. Frank R. Schilling, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Prof. Dr. Klaus Steigleder, Ruhr-Universität Bochum

Prof. Dr. Robert Stieglitz, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Prof. Dr. Gerhard Wegner, Universität Erfurt

Prof. Dr. Thomas Wetzel, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

 

 

 

 

 

 Die Erklärung wurde auf der interdisziplinären Fachtagung „20 Jahre Energiewende – Wissenschaftler ziehen Bilanz“ (8. - 10. Juli 2022 in Stuttgart) von den Erstunterzeichnern AT, HS und MB initiiert. Nähere Informationen: Interview, Vorträge ab 05. 08. 2022 online.

2 Kontakt Prof. Thess: andre.thess@igte.uni-stuttgart.de, Mobil: +49-171-1237-234.